Zechenbrache "General Blumenthal" - aktuell

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April 2024

Gemeinsame Presseerklärung der Herner Naturschutzverbände zum Blumenthalgelände/Rückblick auf den KEB-Prozess

Als die Naturschutzverbände 2022 eingeladen wurden, am KEB-Prozess (Kommunaler Entwicklungsbeirat) teilzunehmen, folgten wir dieser Einladung, allerdings mit einer gehörigen Portion Skepsis. Denn wir wussten um die Naturvielfalt, die sich auf der Zechenbrache „General Blumenthal“ im Laufe der Jahre entwickelt hatte. Uns war klar, dass der Erhalt der Artenvielfalt mit einer großflächigen Bebauung unvereinbar ist. Dies gilt in gleicher Weise für die Gesundheit und Lebensqualität der im weiteren Umfeld lebenden
Menschen. Im KEB-Prozess forderten wir daher unermüdlich, das alte Kraftwerk an der Kastanienallee in die Planung mit einzubeziehen. Mit Erfolg! Es gelang uns, dass das Kraftwerks- bzw. Uniper-Gelände ausdrücklich in die Visionsaussage des KEB aufgenommen wurde. Wir zeigten einige alternative Möglichkeiten einer naturerhaltenden Nutzung auf (z. B. als außerschulischer Lernort). So konnten wir dem Schlussdossier zustimmen.

 

Nun liegt seit Januar die "Konzeptstudie" vor, welche die KEB -Empfehlungen beachten sollte. Während die einen kundtun: „Super, fast alle Empfehlungen des KEB wurden berücksichtigt“, müssen wir Naturschützer dagegen sagen: „Die Einbeziehung des „Uniper-Geländes“ wurde nicht ernstgenommen“: Die Blumenthal-Brache soll bebaut werden, wo es möglich ist. Das Uniper-Gelände wird lediglich als abzureißende, optionale Zusatzbaufläche aufgeführt. Für den Natur- und Artenschutz und die Erholung des Menschen ist lediglich die
Halde, welche die belasteten Böden aus der Sanierungsmaßnahme aufnehmen wird, vorgesehen. Aber man nennt das Kind nicht beim Namen, sondern spricht vom „Blumenthalpark“ statt von Sondermülldeponie - welch ein Hohn!


Vergleicht man die im Januar 2020 vorgestellte Projektskizze vom Bochumer Architekt Wolfgang Krenz mit der "Konzeptstudie" stellt man fest, dass die geplante Bebauung sich natürlich optisch verändert hat, aber das Prinzip der großflächigen Bebauung ist geblieben.

 

Da stellt sich natürlich die Frage, welchen Sinn hatte der KEB?
Uns wurde auf Nachfragen immer wieder versichert, dass das Verfahren offen sei. Am Ende mussten wir feststellen, dass die ursprüngliche Planung konsequent und im Prinzip völlig unverändert in Bezug auf den Flächenverbrauch weiterverfolgt wurde. Offensichtlich wurde es deshalb auch vermieden, einen konkreten Planentwurf im Rahmen der Diskussion
vorzulegen, selbst zu Prozentzahlen hinsichtlich der Flächenaufteilung wollte man sich nicht festlegen.

 

Die besonders geschützten Arten Kreuzkröte und Mauereidechse fühlen sich auf Brachflächen besonders wohl und leben in großer Zahl auf Blumenthal- wie groß die Population tatsächlich ist, war während des KEB-Prozesses noch nicht bekannt. Ihre Ansprüche an Fläche und Habitat werden in der "Konzeptstudie" in keiner Weise berücksichtigt. Darüber kann auch das eingezeichnete Krötensymbol mitten auf der Halde nicht hinwegtäuschen. In den KEB-Empfehlungen steht aber sehr wohl, dass auf die Ansprüche der Kreuzkrötenpopulation besonders zu achten ist.

 

Wir wissen erst seit Herbst 2023 wie viele Kreuzkröten auf Blumenthal leben. Mit fast 450 adulten Tieren und mehr als 4000 Jungkröten hat die Kreuzkröten-Population eine Größe, die in NRW ihresgleichen sucht. Ein Amphibien-Hotspot, denn neben den Kreuzkröten sind auch Erdkröten und Grasfrösche in großer Zahl hier zu Hause. Was uns Naturschützer begeistert, scheint der Stadtplanung und Politik in Herne eher ein lästiges Hindernis zu sein.

 

Die Kreuzkröte wurde zur Charakterart des Ruhrgebiets, denn die vielen Industriebrachen der Region wurden zur neuen, zweiten Heimat dieser Art. Aber die Zeit der Zechenbrachen ist vorbei. Kreuzkröten sind daher heute stark gefährdet.


Nun ist es an uns, auf die Einhaltung der Artenschutzgesetze für diese besonders geschützte Art auf Blumenthal zu achten. Bereits die lange Zeit, die die Kröten in den temporären Ersatzhabitaten verbleiben sollen, bis die Sanierung beginnt, ist mit dem Artenschutzrecht kaum zu vereinbaren.

 

Für uns ist der KEB-Prozess abgeschlossen. Wir konnten zwar erreichen, dass Natur- und Artenschutzgedanken in die Empfehlungen eingeflossen sind, aber leider ist nun festzustellen, dass die Verantwortlichen in Herne die gravierende Artenschutzproblematik lieber kleinreden als nach Lösungen zu suchen. Unsere anfängliche Skepsis sehen wir bestätigt.


Noch darf sich die Stadt Herne dankbar und glücklich schätzen, in dieser hoch verdichteten und eng besiedelten Umgebung eine großflächige Zechenbrache mit hohem Biodiversitätspotential zu besitzen - einen Standort der Industrienatur par excellence. Eine natursensible Weiterentwicklung könnte die Weichen stellen für mehr Arten- Klima- und Gesundheitsschutz in unserer Stadt.

 

Die Naturschutzverbände werden nun mit allen Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, auf die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben und Gesetze drängen.


Der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist hier eindeutig:


Es ist verboten, die besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Weiter ist es verboten, die streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.

Die Presseerklärung der Umweltverbände zum Download
Presseerklärung KEB-April24.pdf
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März 2024

Konzeptstudie der Stadt Herne zu

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